Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle lizenzierten Vereinsmitglieder der obgenannten Verbands- und Gastsektionen. Mehrfachmitglieder sind zum Schiessen zugelassen und haben Anrecht auf eine Spezialauszeichnung (Meisterschütze).                
Munition Es darf nur die vom Organisator abgegebene Munition verwendet werden. Die Hülsen bleiben dessen Eigentum.                
Waffenkontrolle Die Sportgeräte sind offen, d.h. nicht in Behältnissen in und aus der Schiessanlage zu bringen; eine Eingangskontrolle überprüft das Einhalten der Sicherheitsregeln gemäss Art. 1 TR RSpS. Nach dem Schiessen haben die Teilnehmenden eine Entladekontrolle durchzuführen.                
Haftung Die Organisatorin und der Seeschützenverband Vierwaldstättersee übernehmen keine Haftung für Waffen und Gegenstände.                
Versicherung Alle Teilnehmenden sind nach den Bestimmungen der USS versichert. Die Versicherten verzichten gegenüber dem Organisator und dem Seeschützenverband Vierwaldstättersee auf weitere Ansprüche.                
Schiessprogramm Trefferfeld: Scheibe A 10 2 Schüsse Probe 5 Schüsse Einzel 2 Schüsse Serie (ohne Zeitbeschränkung) 3 Schüsse Serie (ohne Zeitbeschränkung)                
Stellungen Freigewehr nicht liegend Standardgewehr und Karabiner liegend frei Sturmgewehre ab Zweibeinstütze Veteranen und Seniorveteranen dürfen mit dem Karabiner liegend aufgelegt oder mit dem Freigewehr liegend frei schiessen.                
Einzeldoppel (unterliegt der jährlichen Zustimmung der Delegiertenversammlung) Fr. 24.00 inkl. Munition und Zabig (ohne Getränke) Fr. 17.00 für Junioren und Jugendliche                
Sektionsdoppel (unterliegt der jährlichen Zustimmung der Delegiertenversammlung) Fr. 50.00 für Verbands- und Gastsektionen                
Auszeichnungen
Kranzkarte im Werte von Fr. 10.00 oder Naturalgabe im gleichen Wert
 - Kategorie A. Sport
 - Kategorie D. Stgw. 57, 03
- Kategorie E. Stgw, 57, 02 Stgw. 90 und Karabiner
             
Spezialauszeichnung Je ein Goblet für den 1. Rang Kategorie A, Sport Junioren alle WaffenEin Goblet für die Kategorie D - Stgw 57, 03Ein Goblet für die Kategorie E - Stgw. 90 / Karbiner und Stgw. 57, 02                 
Sektionsauszeichnung Verbandssektionen: Sektionspreis gemäss Reglement Gastsektionen: je ein Goblet                
Kategorieneinteilung
Alle Vereine konkurrieren in der vom SSV festgelegten Kategorie (Stand bei Festbeginn).
             
Pflichtresultate Als Pflichtresultate zählen 50 Prozent der gesamten Teilnehmerzahl, im Minimum die Anzahl Mindespflichtresultate der entsprechenden Kategorie. Bruchteile werden nicht berücksichtigt                
Mindestpflichtresultate 1. Kategorie - 12 Teilnehmende 2. Kategorie - 10 Teilnehmende 3. Kategorie - 08 Teilnehmende 4. Kategorie - 06 Teilnehmende                
Nichtpflichtresultate
Die Pflichtresultate übersteigende Anzahl Resultate werden als Nichtpflichtresultate bezeichnet.
             
Berechnung der Resultate
Zur Ermittlung der Vereinsresultate werden die besten Einzelresultate des Vereins berücksichtigt, unabhängig davon, mit welcher Waffe sie erzielt wurden. Das Vereinsresultat ergibt sich aus dem Total der Pflichtresultate plus 2 % der Summe der Nichtpflichtresultate, geteilt durch die Anzahl der Pflichtresultate (auf drei Dezimalstellen). Bei Gleichheit entscheidet die grössere Teilnehmerzahl, anschliessend die besseren Einzelresultate.  
             
Rangierung Alle Vereine, welche die Mindestpflichtresultate für die Berechnung der Vereinsresultate erreichen, werden rangiert. Es wird nur eine Rangliste für alle Kategorien erstellt.                
Rangordnung Meisterschützen Es zählt das geschossene Resultat, bei Gleichheit entscheidet der beste Schuss in 100er-Wertung des letzten Seriefeuers, dann das Alter. (U17 - U21 - SV - V- E)                
Allgemeine Bestimmungen Der Anlass unterliegt den RSpS des SSV sowie sämtlichen Vorschriften, Reglementen, Weisungen, Ausführungsbestimmungen (AFB) und Hilfsmittelverzeichnisse von SSV, USS, SAT und KSV/UV. Vorgenannte Vorschriften regeln alle im Schiessplan nicht explizit aufgeführten Positionen und stehen in der Schiessanlage zur Verfügung. Diese sind vom Organisator jederzeit anzuwenden. Allfällige Beschwerden regelt der Vorstand des Seeschützenverbandes endgültig.                
Genehmigung Der Schiessplan muss jährlich von der durchführenden Seeverbandssektion beim zuständigen kantonalen Schützenmeister genehmigt werden.